(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung


Ausfertigungsdatum: 27.05.1993

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 § 3 Nr. 2 V v. 21.9.2018 I 1398

Erster Teil Grundsätzliche Bestimmungen für die Schiffahrt auf der Donau
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Titel A. Tagbezeichnung während der Fahrt
Titel B. Tagbezeichnung beim Stilliegen
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
Abschnitt VI. Beschränkte Sichtverhältnisse, Radarschiffahrt
Abschnitt VII. Besondere Regeln
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Zweiter Teil Sonderbestimmungen für den deutschen Teil der Donau
Kapitel 8 Sonderregelungen zu einzelnen Bestimmungen des Ersten Teils
Kapitel 9 Zusammenstellung der Fahrzeuge
Kapitel 10 Zusatzbestimmungen
Kapitel 11 Schutzhäfen (§ 1.25)
Kapitel 12 Kleinfahrzeuge
Kapitel 13 Besondere Fahr- und Liegebestimmungen für einzelne Abschnitte des deutschen Teils der Donau
Abschnitt I. Fahrt in den Stauhaltungen Bad Abbach bis Geisling und Kachlet
Abschnitt II. Zusatzbestimmungen für die deutsch-österreichische Grenzstrecke (km 2223,20 bis km 2201,77)
Abschnitt III. Fahrt durch die Schleusen
Abschnitt IV. Fahrt im Bereich der Stadt Passau
Kapitel 14 Fahrgastschiffahrt