sein Name, der auch eine Devise sein kann. Der Name ist auf beiden Seiten des Fahrzeuges anzubringen; außerdem muß er so angebracht sein, daß er von hinten sichtbar ist. Wird eine dieser Aufschriften bei einem Fahrzeug, das einen Koppelverband oder einen Schubverband fortbewegt, verdeckt, ist der Name auf Tafeln zu wiederholen, die aus der Richtung, in der die Aufschrift verdeckt ist, gut sichtbar sind. Darüber hinaus ist auf dem Fahrzeug der Name (oder dessen gebräuchliche Kurzbezeichnung) der Organisation, der das Fahrzeug angehört, anzubringen. Hat das Fahrzeug weder einen Namen noch eine Devise, ist eine Nummer oder die Registernummer anzubringen, der der Buchstabe oder die Buchstabengruppe des Staates nach Anlage 1 folgen, in dem der Heimat- oder Registerort liegt;