Ausfertigungsdatum: 27.05.1993
§ 1.07 DonauSchPVAnl 1993 Zulässige größte Beladung und Höchstzahl der Fahrgäste
- 1.
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Fahrzeuge dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein.
- 2.
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Die Ladung darf weder die Stabilität des Fahrzeuges gefährden noch die Sicht vom Steuerstand beeinträchtigen.
- 3.
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Fahrzeuge, die zur Beförderung von Fahrgästen bestimmt sind, dürfen nicht mehr Fahrgäste, als von der zuständigen Behörde zugelassen, an Bord haben.