(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.1993


Anlage 11 DonauSchPVAnl 1993 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2963)



1.
Navigationsstatus

0under way using enginein Fahrt mit Motorkraft
1at anchorvor Anker
2not under commandmanövrierunfähig
3restricted manoeuvrabilitymanövrierbehindert
4constrained by her draughtdurch Tiefgang beschränkt
5mooredfestgemacht
6agroundauf Grund
7engaged in fishingbeim Fischfang
8under way sailingin Fahrt unter Segel
9 bis 13reserved for future usesreserviert für künftige Nutzung
14AIS-SART (active)AIS-SART (aktiv)
15not definednicht definiert
2.
Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug

Der Schiffsführer muss die Werte für A, B, C, D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.

Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für ein Fahrzeug

Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für einen Verband