Ausfertigungsdatum: 27.05.1993
Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind und deren Schiffskörper eine Länge von weniger als 20 m aufweist, müssen führen:
einen gelben Doppelkegel an geeigneter Stelle und so hoch, daß er von allen Seiten sichtbar ist.