Der Schiffsführer oder sein Beauftragter darf das Ein- und Aussteigen erst zulassen, nachdem das Fahrgastschiff ordnungsmäßig festgemacht ist und nachdem er sich davon überzeugt hat, daß
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der Zu- und Abgang der Fahrgäste an der Anlegestelle ohne Gefahr möglich ist,
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die Anlegestelle bei Dunkelheit - von Land oder vom Fahrgastschiff - ausreichend beleuchtet ist.