Das Einfahren in die Schleuse wird bei Tag und bei Nacht durch Sichtzeichen geregelt, die auf einer Seite oder auf beiden Seiten der Schleuse angebracht sind. Diese Zeichen bedeuten:
- a)
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zwei rote Lichter übereinander:Einfahrt verboten, Schleuse außer Betrieb;
- b)
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ein rotes Licht oder zwei rote Lichter nebeneinander:Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen;
- c)
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das Erlöschen eines der beiden roten Lichter nebeneinander oder ein rotes und ein grünes Licht nebeneinander oder ein rotes Licht über einem grünen Licht:Einfahrt verboten, Öffnung der Schleuse wird vorbereitet;
- d)
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ein grünes Licht oder zwei grüne Lichter nebeneinander:Einfahrt erlaubt.