Die Durchfahrt kann durch folgende Zeichen geregelt werden:
- a)
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ein oder mehrere rote Lichter:Verbot der Durchfahrt;
- b)
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ein rotes Licht und ein grünes Licht nebeneinander oder ein rotes Licht über einem grünen Licht:Die Durchfahrt ist noch verboten, aber die Brücke wird geöffnet, und die Fahrzeuge haben Vorbereitungen zur Weiterfahrt zu treffen;
- c)
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ein oder mehrere grüne Lichter:Erlaubnis zur Durchfahrt;
- d)
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zwei rote Lichter übereinander:Der Betrieb zur Öffnung der Brücke für die Schiffahrt ist unterbrochen;
- e)
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ein gelbes Licht an der Brücke zusammen mit den Zeichen nach den Buchstaben a und d:Verbot der Durchfahrt, ausgenommen Fahrzeuge von geringer Höhe; die Durchfahrt ist in beiden Richtungen erlaubt;
- f)
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zwei gelbe Lichter an der Brücke zusammen mit den Zeichen nach den Buchstaben a und d:Verbot der Durchfahrt, ausgenommen Fahrzeuge von geringer Höhe; die Durchfahrt in Gegenrichtung ist verboten.