Fahrzeuge, die bei beschränkten Sichtverhältnissen nicht Radarfahrer sind, müssen, sobald sie das Dreitonzeichen nach § 6.32 Nr. 4 Buchstabe a hören:
- a)
-
wenn sie sich in der Nähe eines Ufers befinden:an diesem Ufer bleiben und dort erforderlichenfalls bis zur Beendigung der Vorbeifahrt des anderen Fahrzeuges anhalten;
- b)
-
wenn sie sich im Fahrwasser befinden, insbesondere wenn sie von einem Ufer zum anderen wechseln:das Fahrwasser so weit und so schnell wie möglich frei machen.