(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.1993


§ 13.09 DonauSchPVAnl 1993 Fahrtunterbrechung zwischen den Staustufen Jochenstein und Aschach

Talfahrer, die ihre Fahrt auf der Strecke zwischen den Staustufen Jochenstein und Aschach unterbrechen wollen, müssen dies bei der Schleusung in Jochenstein der Schleusenaufsicht melden.