(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.1993


§ 1.23 DonauSchPVAnl 1993 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen

Sportveranstaltungen, Wasserfeste und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörden.