Ausfertigungsdatum: 27.05.1993
Fahrzeuge jeder Größe, die mit hoher Geschwindigkeit fahren, zum Beispiel Tragflügel- und Luftkissenfahrzeuge, müssen allen übrigen Fahrzeugen den für deren Kurs und zum Manövrieren notwendigen Raum lassen. Sie können nicht verlangen, daß diese ihnen ausweichen.