Hat die zuständige Behörde für die Schutzhäfen Hafenaufseher bestellt, nehmen diese die der zuständigen Behörde obliegenden Aufgaben wahr.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen