(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.1993


§ 11.03 DonauSchPVAnl 1993 Hafenaufseher

Hat die zuständige Behörde für die Schutzhäfen Hafenaufseher bestellt, nehmen diese die der zuständigen Behörde obliegenden Aufgaben wahr.