- a)
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"Topplicht":ein weißes starkes Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 225 Grad strahlt und so angebracht ist, daß es von vorn bis beiderseits 22 Grad 30' hinter die Querlinie strahlt;
- b)
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"Seitenlichter":ein grünes helles Licht an Steuerbord, ein rotes helles Licht an Backbord, von denen jedes ununterbrochen über einen Horizontbogen von 112 Grad 30' strahlt und so angebracht ist, daß es auf seiner Seite von vorn bis 22 Grad 30' hinter die Querlinie strahlt;
- c)
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"Hecklicht":ein weißes helles Licht oder ein weißes gewöhnliches Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 135 Grad strahlt und so angebracht ist, daß es über einen Bogen von 67 Grad 30' von hinten nach jeder Seite strahlt;
- d)
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"von allen Seiten sichtbares Licht":ein Licht, das ununterbrochen über einen Horizontbogen von 360 Grad strahlt;
- e)
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"Höhe":die Höhe über der Ebene der Einsenkungsmarken oder bei Fahrzeugen ohne Einsenkungsmarken über dem Schiffskörper.