Um ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen, an denen das Fahrwasser nicht hinreichend breit für die Vorbeifahrt ist (Fahrwasserengen), möglichst zu vermeiden, gilt:
- a)
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Fahrzeuge müssen Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren;
- b)
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bei beschränkten Sichtverhältnissen müssen Fahrzeuge, bevor sie in eine Fahrwasserenge einfahren, "einen langen Ton" geben; sie müssen erforderlichenfalls, besonders wenn die Enge lang ist, während der Durchfahrt die Schallzeichen wiederholen;
- c)
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Bergfahrer, die feststellen, daß ein Talfahrer im Begriff ist, in eine Fahrwasserenge einzufahren, müssen unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer sie durchfahren hat;
- d)
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Talfahrer, die feststellen, daß ein Verband bereits zu Berg in eine Fahrwasserenge eingefahren ist, müssen soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis der Bergfahrer sie durchfahren hat; die gleiche Verpflichtung haben einzeln zu Tal fahrende Fahrzeuge gegenüber einzeln zu Berg fahrenden Fahrzeugen.