(DonauSchPVAnl 1993)
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.1993


§ 4.01 DonauSchPVAnl 1993 Allgemeines

1.
Soweit in dieser oder in anderen anzuwendenden Verordnungen Schallzeichen vorgesehen sind und nicht die Verwendung der Glocke vorgeschrieben ist, müssen sie wie folgt gegeben werden:
a)
auf Fahrzeugen mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge nach Buchstabe b, mittels mechanisch betriebener Schallgeräte, die genügend hoch angebracht sind, daß sich der Schall nach vorn und möglichst auch nach hinten frei ausbreiten kann; die von diesen Schallgeräten erzeugten Schallzeichen müssen den Bestimmungen der Anlage 6 Abschnitt I. entsprechen;
b)
auf Fahrzeugen ohne Maschinenantrieb und auf Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb, die nicht über ein mechanisch betriebenes Schallgerät verfügen, mittels einer geeigneten Hupe oder eines geeigneten Horns; diese Zeichen müssen den Bestimmungen der Anlage 6 Abschnitt I. Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 Buchstabe d entsprechen.
2.
Auf Fahrzeugen mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge, müssen gleichzeitig mit den Schallzeichen gleichlange Lichtzeichen gegeben werden. Die Lichtzeichen müssen gelb, hell und von allen Seiten sichtbar sein. Dies gilt nicht für das Zeichen der Radarfahrer zu Tal nach § 6.32 Nr. 4 Buchstabe a und nicht für Glockenzeichen.
3.
Bei einem Verband sind die vorgeschriebenen Schallzeichen nur von dem Fahrzeug zu geben, auf dem sich der Führer des Verbandes befindet. Dies gilt nur, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
4.
Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann mit der Glocke läuten oder wiederholt lange Töne abgeben. Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Sichtzeichen nach § 3.46.
5.
Um die Hörbarkeit der Schallzeichen zu gewährleisten, darf bei normalen Betriebsbedingungen des Fahrzeugs in Fahrt der Schalldruckpegel am Steuerstand in Kopfhöhe des Rudergängers den Wert von 70 dB (A) nicht überschreiten.
6.
Eine Gruppe von Glockenschlägen muß etwa vier Sekunden dauern. Sie kann durch wiederholte Schläge von Metall auf Metall ersetzt werden.