Jeder Verband muß gleichfalls unter der Führung eines hierfür geeigneten Schiffsführers stehen. Dieser Schiffsführer wird wie folgt bestimmt:
- a)
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Bei einem Verband mit nur einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb ist dessen Schiffsführer der Schiffsführer des Verbandes;
- b)
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hat ein Schleppverband an der Spitze zwei oder mehr Fahrzeuge mit Maschinenantrieb hintereinander, ist der Schiffsführer des ersten Fahrzeuges der Schiffsführer des Schleppverbandes;
- c)
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hat ein Schleppverband an der Spitze zwei oder mehr Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die nicht hintereinander fahren und von denen eines die Hauptantriebskraft stellt, ist dessen Schiffsführer der Schiffsführer des Schleppverbandes;
- d)
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in allen anderen Fällen muß der Schiffsführer des Verbandes rechtzeitig bestimmt werden.