Ihre Abmessungen müssen so groß sein, daß sie gut gesehen werden können; diese Bedingung gilt als erfüllt, wenn die Abmessungen mindestens betragen:
- a)
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für Zylinder 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser;
- b)
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für Bälle 0,60 m Durchmesser;
- c)
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für Kegel 0,60 m Höhe und 0,60 m Durchmesser der Grundfläche;
- d)
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für Doppelkegel 0,80 m Höhe und 0,50 m Durchmesser der Grundfläche.