(MoselSchPV)
Moselschiffahrtspolizeiverordnung


Ausfertigungsdatum: 03.09.1997

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 iVm Anlage 5 V v. 1.5.2018 II 170, 803

Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Titel A. Bezeichnung während der Fahrt
Titel B. Bezeichnung beim Stilliegen
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Abschnitt I. Allgemeines
Abschnitt II. Begegnen und Überholen
Abschnitt III. Weitere Regeln für die Fahrt
Abschnitt IV. Fähren
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter, Benutzung von Radar
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen
Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser
Zweiter Teil Umweltbestimmungen
Kapitel 11 Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen