Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 iVm Anlage 5 V v. 1.5.2018 II 170, 803
Erster Teil Auf der gesamten internationalen
Moselstrecke anwendbare Bestimmungen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger
der Fahrzeuge, Schiffseichung
Kapitel 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Titel A. Bezeichnung während der
Fahrt
Titel B. Bezeichnung beim Stilliegen
Kapitel 4 Schallzeichen der Fahrzeuge; Sprechfunk; Informations- und Navigationsgeräte
Kapitel 5 Schiffahrtszeichen und Bezeichnung
der Wasserstraße
Kapitel 6 Fahrregeln
Abschnitt I. Allgemeines
Abschnitt II. Begegnen und Überholen
Abschnitt III. Weitere Regeln für die
Fahrt
Abschnitt IV. Fähren
Abschnitt V. Durchfahren von Brücken, Wehren
und Schleusen
Abschnitt VI. Unsichtiges Wetter, Benutzung
von Radar
Kapitel 7 Regeln für das Stilliegen
Kapitel 8 Zusatzbestimmungen
Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt
und das Stilliegen
Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei
Hochwasser
Zweiter Teil Umweltbestimmungen
Kapitel 11 Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen