Ausfertigungsdatum: 03.09.1997
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 47
Sind hingegen Strecken durch das Tafelzeichen E.8 (Anlage 7) gekennzeichnet, so wird dem Schiffsführer empfohlen, dort zu wenden, wobei dieser Paragraph zu beachten ist.... nicht darstellbares Tafelzeichen E.8