(MoselSchPV)
Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 03.09.1997


§ 1.27 MoselSchPV Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen

Anordnungen, Erlaubnisse und Genehmigungen können von der zuständigen Behörde mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.