Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig nach Steuerbord zeigen:
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bei Nacht:ein weißes helles Funkellicht, das auch mit einer hellblauen Tafel gekoppelt sein darf,... nicht darstellbares Bild 63
Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 43
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bei Tag:eine hellblaue Tafel, die mit einem weißen hellen Funkellicht gekoppelt ist.... nicht darstellbares Bild 63
Die hellblaue Tafel muß einen weißen Rand von mindestens 5 cm Breite haben, Rahmen und Gestänge sowie die Leuchte des Funkellichtes dürfen nur von dunkler Farbe sein. Diese Zeichen müssen von vorn und von hinten sichtbar sein und bis zur Beendigung der Vorbeifahrt gezeigt werden. Sie dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei denn, daß die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren zu lassen.