(MoselSchPV)
Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 03.09.1997


§ 1.25 MoselSchPV Laden, Löschen und Leichtern

Das Laden, Löschen und Leichtern außerhalb der Häfen und der behördlich zugelassenen Stellen ist verboten.