(MoselSchPV)
Moselschiffahrtspolizeiverordnung

Ausfertigungsdatum: 03.09.1997


§ 6.01 MoselSchPV Fahrt unter Segel

Fahrzeuge unter Segel - ausgenommen Kleinfahrzeuge - dürfen nur bei Tag und mit Erlaubnis der zuständigen Behörde fahren.