Stand: Geändert durch Art. 66 V v. 2.6.2016 I 1257
Teil 1  Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 1  Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
Unterabschnitt 2  Zulassung von Lehrgängen
Unterabschnitt 3  Seefahrtzeiten und Tätigkeiten
Abschnitt 4  Ausländische Zeugnisse und Nachweise
Abschnitt 5  Sonstige allgemeine Bestimmungen
Teil 2  Befähigungen für den Decksbereich
Abschnitt 3  Seefunkdienst
Teil 3  Befähigungen für den technischen Bereich
Teil 4  Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb
Teil 5  Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr
Teil 6  Zusätzliche Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
Abschnitt 1  Befähigungen für den Schiffsdienst auf Tankschiffen
Abschnitt 2  Befähigungen für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
Teil 7  Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen
Teil 8  Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
Teil 9  Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt
Teil 10  Datenschutz
Teil 11  Schlussbestimmungen