Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)
Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt


Ausfertigungsdatum: 08.05.2014

Stand: Geändert durch Art. 66 V v. 2.6.2016 I 1257

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 1 Berufseingangsprüfungen für Kapitäne und Schiffsoffiziere
Unterabschnitt 2 Zulassung von Lehrgängen
Unterabschnitt 3 Seefahrtzeiten und Tätigkeiten
Abschnitt 4 Ausländische Zeugnisse und Nachweise
Abschnitt 5 Sonstige allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Befähigungen für den Decksbereich
Abschnitt 3 Seefunkdienst
Teil 3 Befähigungen für den technischen Bereich
Teil 4 Befähigungen im Gesamtschiffsbetrieb
Teil 5 Befähigungen im Schiffssicherheitsdienst und in der Gefahrenabwehr
Teil 6 Zusätzliche Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
Abschnitt 1 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Tankschiffen
Abschnitt 2 Befähigungen für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen
Teil 7 Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen
Teil 8 Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
Teil 9 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt
Teil 10 Datenschutz
Teil 11 Schlussbestimmungen