(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)


Ausfertigungsdatum: 24.01.2006

Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Ausbildung und Prüfung
Dritter Abschnitt Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer