(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal
(Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von 
Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über 
Luftfahrtpersonal)
Ausfertigungsdatum: 24.01.2006
Stand: Geändert durch Art. 570 V v. 31.8.2015 I 1474
Erster Abschnitt  Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt  Ausbildung und Prüfung
Dritter Abschnitt  Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer