(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Ausfertigungsdatum: 24.01.2006


Anlage 5B 2. DVLuftPersV Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer (zu § 8)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 80 - 84

Allgemeines
Der nachfolgende Lehrplan ist eine Richtlinie für den Ablauf und die Inhalte der praktischen Ausbildung. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Segelflugzeug muss mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Da nicht alle musterspezifischen Eigenarten verschiedener Segelflugzeugmuster berücksichtigt werden können, sind alle Übungen gemäß der im Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Segelflugzeuges aufgeführten Verfahrensanweisungen durchzuführen. Alle Kontrollen sind anhand der Klarlisten durchzuführen.
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug
Bodeneinweisung

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Voraussetzungen für den Flugbetrieb
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Verhalten auf dem Flugplatz
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Einweisung in den Schuldoppelsitzer
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Transport und Montage des Segelflugzeuges
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Überprüfen nach Klarliste vor dem ersten Start
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Überprüfung vor jedem Start
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Handhabung des Rettungsfallschirmes / ggf. Rettungssystems
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Einweisung Haubennotabwurf
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Notausstieg
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Gewöhnungsflüge
Wirkungsweise und Bedienung der Ruder
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Höhenruder
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Seitenruder
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Querruder
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Landehilfen
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Trimmung
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Erkennen der Fluglage am Horizontbild sowie Geräusch und Fahrtmesseranzeige
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Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
Rollübungen
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Rollübungen bei Querneigungen von 20-30 Grad
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Koordination von Quer- und Seitenruder zur Vermeidung des negativen Wendemoments bei verschiedenen Geschwindigkeiten
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Durchführen von Fluglageänderungen aus der Normalfluglage durch Höhenruder, Seitenruder und Querruder
Geradeausflug
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den schiebefreien Geradeausflug
bei festgelegtem Kurs
gleich bleibender Fahrt
Faden/Kugel in der Mitte und Querneigung (parallel zur Horizontlinie) durchführen und wiederherstellen
Kurvenflug
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Kurven mit 30 Grad Querneigung
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Kurven und Vollkreise mit konstanter Querneigung von ca. 30 Grad, gleich bleibender Geschwindigkeit und Kugel/Haubenfaden in der Mitte fliegen
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Einleiten und Beenden nach Blickpunkt
Langsamflug
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Erkennen der Merkmale des Langsamfluges bis zum Sackflug zum Erkennen gefährlicher Fluglagen
Überziehen des Segelflugzeuges und Demonstration des Trudelns
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Überziehen im Geradeausflug bis zum Abkippen
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Überziehen im Kurvenflug bis zum Abkippen
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Merkmale des Trudelns erkennen, verhindern und beenden
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Merkmale der Steilspirale erkennen, verhindern und beenden
Start
In der Ausbildung muss mindestens eine der aufgeführten Startarten gelehrt werden, die Bestimmungen des § 40 LuftPersV sind einzuhalten.
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Windenstart
Übergang in den Steigflug
Steigflug
Ausklinken
Übergang zum Horizontalflug
Verhalten bei Startunterbrechungen (u.a. Seilriss)
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Schleppstart hinter Luftfahrzeugen
Anrollen
Abheben
Steigflug geradeaus
Steigflug in Kurven mit geringer Querneigung
Steigflugkurven bis zu 40 Grad Querneigung
Kreiswechsel
Horizontalschlepp
Tiefschlepp
Flüge in seitlicher, oberer und unterer Position zum Schleppflugzeug, danach Einnehmen der normalen Schleppposition
Abwärtsschlepp
Verhalten bei Schleppunterbrechung
Verhalten bei besonderen Fluglagen
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Eigenstart von Motorseglern mit einklappbaren Triebwerk oder Propeller
Verhalten bei Startunterbrechung
Platzrunde
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Einteilen des Flugwegs bis zur Position
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Berücksichtigung der Faktoren, die den geplanten Flugweg beeinflussen
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Einteilen des Flugwegs von der Position bis zur Landung unter einbeziehen einer Fahrt- und Höhenreserve
... (nicht darstellbare Graphik,
Fundstelle: BAnz. 2006, Beilage Nr. 60a, Seite 82)
1
Start
2
Ausklinken bei Windenstart
3
90 Grad-Kurve zum Querabflug
4
90 Grad-Kurve zum Gegenanflug
5
Position, normal 150 m über Grund
6
90 Grad-Kurve zum Queranflug unter Windberücksichtigung
7
90 Grad-Kurve zum Endanflug
8
Landung
Landen
Anfluggeschwindigkeit gemäß Flughandbuch unter Berücksichtigung von Gelände, Windverhältnissen etc. einnehmen. Verflachen der Flugbahn (Abfangen) und Ausschweben sowie in Zweipunktlage mit minimaler Fahrt im vorgegebenen Landefeld aufsetzen und ausrollen geradeaus bis zum Stillstand
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besondere Fälle beim Landeanflug
zu hoch oder zu niedrig angesetzten Landeanflug korrigieren
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Landungen unter besonderen Windverhältnissen
Seitenwind
Rückenwind
Böigkeit im Landeanflug ausgleichen
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aus geradlinigem Anflug landen
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drei Landungen aus einer Position außerhalb der Platzrunde mit Fluglehrer
Vorbereitung und Durchführung des ersten Alleinfluges
Vor dem ersten Alleinflug muss eine Überprüfung durch einen weiteren Fluglehrer erfolgen. Der Alleinflug darf nur in der während der Ausbildung geschulten Startart und auf dem überwiegend bei der Ausbildung verwendeten Doppelsitzer erfolgen. Die letzten vorhergehenden Schulflüge sind unter angenommenen Alleinflugbedingungen (keine Korrekturhinweise des Fluglehrers/gleicher Flugauftrag wie für den Alleinflug) durchzuführen. Der erste Alleinflug darf nicht der erste Start an diesem Flugtag sein.
Erlangen der fliegerischen Fertigkeiten
Flüge mit und ohne Fluglehrer
Gleichbleibende Kreisflüge
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gleichbleibende Kreisflüge mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung
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Kreisflug mit 30 Grad - 45 Grad Querneigung mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Faden/Kugel in der Mitte durchführen
Kurvenwechsel
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schneller Kurvenwechsel bei 30 Grad - 45 Grad Querneigung
Schnellflug
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Schnellflug im zugelassenen Geschwindigkeitsbereich durchführen
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veränderte Ruderwirkung im Geradeausschnellflug
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Flugeigenschaften und veränderte Ruderwirkung kennen und beherrschen
Kreisflüge
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Kreisflug mit wechselnder Querneigung von 30 Grad - 45 Grad mit angepasster Geschwindigkeit
Fliegen in der Thermik
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Thermik aufgrund der Wolkenformen, kreisenden Segelflugzeugen und Vögeln, Bodenmerkmalen und festen Thermikquellen anfliegen, nach Körperempfinden und Variometeranzeige zur richtigen Seite mit ca. 40 Grad Querneigung einkreisen und dabei den Luftraum beobachten. Die Kreisflugbahn schnellstmöglich in den Bereich des stärksten Steigens verlagern und fortlaufend optimieren.
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Vorflug zum nächsten Aufwind mit entsprechender Sollfahrt
Verhalten beim Thermikfliegen (gemeinsames Kreisfliegen in der Thermik)
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abgestimmtes Verhalten zu anderen Segelflugzeugen in Aufwinden
Längerer Thermikflug
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in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn (mindestens 30 Minuten Flugzeit)
Thermikflüge im Alleinflug
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Thermikflug in Platznähe mit mehrmaligem Höhengewinn
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30-minütiger Segelflug im Alleinflug
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selbstständiges Suchen und Anfliegen und Zentrieren von Thermikquellen
Seitengleitflug (Slip)
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Seitengleitflug zur Gleitwinkelsteuerung bzw. Verkürzung des Landeanflugs
Erfliegen von Kompasskursen
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Kurs nach Kompass halten und Kompassfehler berücksichtigen
Einweisung auf weitere Segelflugzeugmuster
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Weitere Segelflugzeugmuster im Alleinflug sicher beherrschen können
Ausbildung zum Überlandflug
Zielflüge und Dreiecksflüge
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Flüge mit Rückkehr zum Startplatz in verschiedenen Richtungen nach Karte und Kompass mit Fluglehrer (mindestens zwei Flüge)
Außenlandeübungen mit Fluglehrer aus verschiedenen Höhen
Außenlandeübungen sollten auf Reisemotorseglern mit laufendem Triebwerk durchgeführt werden, um ein mehrfaches Üben zu ermöglichen.
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Auswahl eines geeigneten Geländes
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Einteilung des Anfluges
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Durchführung der Kontrollen gemäß Checkliste
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Anflug ohne oder mit Seitengleitflug
Anmerkung: Außenlandeübungen dürfen nur mit Fluglehrer unter strenger Beachtung der Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Tier geübt werden. Sie sind in einem Durchstartverfahren ohne aufzusetzen durchzuführen. Für das Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe ist eine besondere Genehmigung durch die zuständige Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
Landungen auf fremdem Platz
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Drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf mindestens einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsflugplatz
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Kennenlernen von Verkehrsverhältnissen an fremden Flugplätzen
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Einordnung in den dortigen Platzrundenbetrieb
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Bewältigung von veränderten Anflugbedingungen
Alleinüberlandflug
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Alleinflüge mit Rückkehr zum Flugplatz nach Karte und Kommpass mit schriftlichem Flugauftrag
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selbständiges Vorbereiten und Durchführen eines Überlandfluges im Segelflug-Alleinflug mit schriftlichem Flugauftrag des Fluglehrers über eine Flugstrecke von mindestens 50 km
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die Ausklinkhöhe über dem Startort darf nicht mehr als 750 m (2.500 ft) betragen
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der Streckenflug kann als Zielstreckenflug mit Rückkehr zum Startort um mindestens einen Wendepunkt ohne Zwischenlandung durchgeführt werden
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bei der Durchführung des Überlandfluges ist ein Barograph oder Flugdatenschreiber (Logger) mitzuführen (als Nachweis ist ein Höhenschrieb vorzulegen)
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bei Zielstreckenflügen mit Rückkehr zum Startort ist zusätzlich die ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte zu belegen