(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Ausfertigungsdatum: 24.01.2006


Anlage 10A 2. DVLuftPersV Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung (zu § 13)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 162 - 164

Die Kunstflugausbildung von Flugzeugführern, Hubschrauberführern und Segelflugzeugführern ist auf Luftfahrzeugen durchzuführen, die für den Kunstflug zugelassen sind. Die in der praktischen Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge müssen mit einem Doppelsteuer ausgerüstet und für die Ausbildung geeignet sein. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde können Teile der Ausbildung auf Flugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Ausbildungsinhalte sind für den Erwerb der Kunstflugberechtigung für Hubschrauberführer in Abstimmung mit der für den Ausbildungsbetrieb/die Ausbildungseinrichtung zuständigen Erlaubnisbehörde sinngemäß anzuwenden. Mit Hubschraubern aus technischen Gründen oder Bauart bedingt nicht durchführbare Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildung auf Flugzeugen mit Fluglehrer durchzuführen.
Theoretische Einweisung

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Rechtliche Bestimmungen
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Sicherheitsmindesthöhe
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Flugplan
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Kunstflugräume
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Einweisung in das Rettungssystem
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Menschliche Belastbarkeit (in Ergänzung zu HPL)
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Unterweisung in Rettungsmanöver (Notfallstandards), Beenden von
Rückensteilspirale
Orientierungsverlust im Rückenflug
Einsatz von Bremsklappen
Rückwärts-Slide
Figurenabbruch
Anmerkung: Die theoretische Einweisung ist vor Beginn der praktischen Ausbildung durchzuführen und in der Anmeldung zur Abnahme der praktischen Prüfung zu dokumentieren. Die Dauer der theoretischen Einweisung soll 60 Minuten nicht unterschreiten.
Praktische Ausbildung
Die Übungen sind zunächst mit Lehrer und danach im Alleinflug durchzuführen. Das Ziel ist die sichere Beherrschung der Kunstflugfiguren und die richtige Reaktion bei Fehlern.
Zu Beginn der Flugausbildung muss sich der Bewerber mit dem für die Ausbildung und Prüfung vorgesehenen Luftfahrzeugmuster im Normalflug und in überzogenen Flugzuständen vertraut machen. Das Luftfahrzeug ist dabei in allen zugelassenen Geschwindigkeitsbereichen zu fliegen. Die Einweisung ins Trudeln muss vor dem ersten Alleinflug zum Üben der Kunstflugfiguren erfolgen.
Bodeneinweisung
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Handhabung des Rettungsfallschirms/Rettungssystems
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Erklärung des Flugzeugmusters
Erläuterungen anhand des Flughandbuches des jeweiligen Luftfahrzeuges
Erklärung des V-n-Diagramms sowie des Lastvielfachen
Einweisung in Sicherheitsgrenzen bei Überlastung
Trimmplan
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Einweisung in den Führerraum
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Überprüfung der Flugklarheit des Luftfahrzeuges gemäß Klarliste und mit Hilfe der Bordpapiere
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Überprüfung vor jedem Start
Zusätzliche Überprüfung für den Kunstflug gemäß Klarliste
Kunstflugkonfiguration
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Richtiges Anschnallen
Einweisung in besondere Flugzustände (Gefahreneinweisung)
Überziehen
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Überziehverhalten
Normalflug
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Langsamflug
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Erfliegen der Mindestfahrt
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ohne Klappen
mit verschiedenen Klappenstellungen
mit und ohne Motorkraft
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High-Speed-Stall
Sackflug
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Richtiges Beenden des Sackfluges durch Verringerung des Anstellwinkels
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Erkennen des Abreißens der Strömung und Wirkung des Seitenruders nach Strömungsabriss und beim Abkippen
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Richtiges Beenden des Abkippens durch Gegenseitenruder und Verringerung des Anstellwinkels
Schiebeflug
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Schiebeflugzustände im Langsamflug
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Wiederholung der Übung des Überziehens bei Schiebeflugzuständen
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Richtiges Beenden des Abkippens bzw. des Trudelns
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Langsamflug und Schiebeflugzustände im Kurvenflug
Rückenflug
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Orientierung im Rückenflug
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Horizontalflug in Rückenlage mit mindestens 45 Grad Richtungsänderung
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Steigflug in Rückenlage
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Sinkflug in Rückenlage
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Erkennen und Beenden von Gefahrensituationen
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Überziehen (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)
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Sackflugzustände im Rückenflug (sofern das Luftfahrzeug dies erlaubt)
Trudeln
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Einleiten aus Horizontalfluglage gemäß Flughandbuch
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Beenden unter Berücksichtigung der besonderen Eigenarten und der Nachdreheigenschaften des jeweiligen Luftfahrzeugmusters
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Vorzeitiges Beenden oder Nachdrehen (innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Grenzen) durch Nachsteuern korrigieren
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Einleiten und Ausleiten über der Grundlinie
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Richtiges Beenden des Trudelns
Flugausbildung
Anmerkung: Die Übungen sollen über einer markanten, möglichst geraden Grundlinie geflogen werden. Vor Beginn und immer wieder auch während der Übungen ist der Luftraum zu beobachten. Es ist darauf zu achten, dass der Kunstflugraum und die Grundrichtung eingehalten werden.
Bei den Übungen und Kunstflugfiguren ist der Gashebel so zu bedienen, dass ein Überdrehen des Motors vermieden, aber auch immer die beste und wirtschaftlichste Leistung erzielt wird. Die für die jeweiligen Kunstflugfiguren maßgebenden Geschwindigkeiten sind dem Flughandbuch des in der Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuges zu entnehmen.
Überschlag (Looping)
Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Turn
Luftfahrzeug steigt senkrecht in die Höhe, verliert dabei immer mehr an Fahrt. Wenn der Stillstand fast erreicht ist, Luftfahrzeug rechts oder links um die Hochachse fächerartig drehen, bis Nase senkrecht nach unten steht Senkrechter Sturzflug in derselben Bahn, in der das Luftfahrzeug gestiegen ist langsam abfangen
Anmerkung: Turns mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Motordrehrichtung durchgeführt. Turns in die Gegenrichtung sind in der Ausbildung zu demonstrieren, auf die Unterschiede ist hinzuweisen.
Gesteuerte Rolle
Gesteuerte Rolle rechts und links
Abschwung (Rollenkehre)
Luftfahrzeug aus Horizontalfluglage mit einem Steigwinkel von 30 bis 45 Grad je nach Luftfahrzeugmuster hochziehen
Halbe gesteuerte Rolle (rechts und links) in Rückenlage
5/8 Überschlag (Looping) nach unten
Aufschwung (Immelmann)
Halber Überschlag (Looping) aus Normalfluglage nach oben
Mit halber gesteuerter Rolle (rechts und links) aus Rückenlage in Normalfluglage
Üben des Prüfungsprogramms rechts und links
Üben des Prüfungsprogramms im Alleinflug