(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Ausfertigungsdatum: 24.01.2006


Anlage 16B 2. DVLuftPersV Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Freiballonführern (zu § 19)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 218 - 219

1.
Der in der praktischen Auswahlprüfung verwendete Freiballon muss den Anforderungen für die Durchführung der praktischen Auswahlprüfung genügen und ein Freiballon der Größenklasse I sein.
2.
Der Prüfer hat vor der Fahrt das Prüfungsprogramm in den Grundzügen mit dem Bewerber zu besprechen.
3.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung aus für den Prüfer nicht gerechtfertigten Gründen abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Wird die Prüfung aus für den Prüfer gerechtfertigten Gründen abgebrochen, sind in einer weiteren Fahrt nur die nicht durchgeführten Abschnitte zu prüfen.
4.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.
5.
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
-
Führen des Freiballons innerhalb der Betriebsgrenzen
-
ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
-
gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
-
Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt und Kontrolle über den Freiballon zu jedem Zeitpunkt der Fahrt, so dass die erfolgreiche Durchführung eines Verfahrens oder einer Übung zu keiner Zeit ernsthaft gefährdet ist.
6.
Die einzelnen Übungen der praktischen Prüfung werden mit "bestanden" (b) oder "nicht bestanden" (nb) bewertet. Werden mehr als drei Übungen nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur bis zu drei Übungen nicht besteht, muss nur die nicht bestandenen Übungen wiederholen. Wird in der Wiederholungsprüfung eine Übung nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Übungen, die bei einem vorherigen Versuch bestanden wurden.
Prüfungsnachweis
Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen
Ausbildung von Freiballonführern


Name und Vorname des Bewerbers: .........................................
Anschrift: ..............................................................
Lizenz-Nr.: .............................................................

I. Prüfungsfahrt
Ballonart: Gasballon/Heißluftballon* Muster: ....................
Eintragungszeichen: ................. Größe: .................. m3
Startplatz: ......................... Startzeit: .................
Landeplatz: ......................... Landezeit: .................
Fahrtzeit: .................

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I Übungen I Bewertung
I I B/NB

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1 I Fahrtvorbereitung I
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2 I Aufrüsten des Freiballons I
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3 I Außen- und Innenkontrolle nach Klarliste I
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4 I Start und Steigen auf eine vorgegebene Fahrthöhe I
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5 I Durchführung der Fahrt I
I Durchführung der notwendigen Maßnahmen und I
I Kontrollen während der Fahrt I
I Navigation I
I Notverfahren I
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6 I Sprechfunkverkehr I
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7 I Einnehmen von Höhen zum Erreichen günstiger I
I Fahrtrichtungen I
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8 I Auswahl geeigneter Landegelände I
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9 I Zwischenlandung bzw. bei höheren Wind- I
I geschwindigkeiten Landeanfahrt ohne I
I Bodenberührung aus einer Sicherheitsmindesthöhe von I
I 150m über Grund I
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10 I Endlandung I
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11 I Entleerung der Hülle I
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12 I Verpacken des Freiballons nach der Endlandung I
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II. Ergebnis der Prüfung:
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I Bestanden / Nicht bestanden* I
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III. Bemerkungen:


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Ort und Datum Unterschrift des Prüfers
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Prüfer-Nr. Name in Druckbuchstaben
* Nichtzutreffendes ist zu streichen