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< § 21
Anlage 1A >

(2. DVLuftPersV)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal)

Ausfertigungsdatum: 24.01.2006


§ 22 2. DVLuftPersV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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