Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 169 - 171
Einweisung
Die Einweisung zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderer Gegenständen mit Luftfahrzeugen besteht aus einer Einweisung am Boden und einer Flugeinweisung. Die Einweisung am Boden muss der Flugeinweisung vorausgehen. Die Flugeinweisung soll bei unterschiedlichen Windverhältnissen durchgeführt werden. Das in der praktischen Ausbildung verwendete Luftfahrzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
Bodeneinweisung
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Einweisen des Bewerbers in den Startvorgang bei Berücksichtigung der zu schleppenden Last
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Einweisung in die verwendeten Signale und Zeichen der Helfer am Boden
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Funkverkehr
Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen
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Anpassen der Schleppgeschwindigkeit an die Geschwindigkeit des zu schleppenden Luftfahrzeugs oder des anderen Gegenstandes
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Hinweis auf die ggf. wesentlich verminderte Reisegeschwindigkeit des Schleppflugzeuges und die Auswirkungen auf die Flugleistungen
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Beachten der Angaben zum Schleppen in den Flug- und Betriebshandbüchern der beteiligten Luftfahrzeuge (Anhängelast, Sollbruchstelle)
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Seillänge
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Sollbruchstelle
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Bugkupplung
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Schwerpunktkupplung
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Verhalten bei Führungs- und Bedienungsfehlern des geschleppten Luftfahrzeugführers
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Verhalten bei unvorhergesehenem Ausklinken des geschleppten Luftfahrzeugs oder anderen Gegenstandes während des Starts
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Verhalten bei falscher Steuerführung des geschleppten Luftfahrzeugs (Übersteigen, Unterfliegen)
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Festlegen des beabsichtigten Kurses, Raumeinteilung, Berücksichtigung der Windversetzung
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Beim Schleppen von Luftfahrzeugen Absprache mit dem Luftfahrzeugführer
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Kurvenflug, geringe Querneigung
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Anflug zum Ausklinkpunkt
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Aufforderung zum Ausklinken
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genaue Beobachtung des Ausklinkvorgangs
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Änderung des Flugzustands erst, wenn das Ausklinken sicher erkannt ist und eine ausreichende Entfernung von dem geschleppten Luftfahrzeug oder Schleppgegenstand erreicht ist
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Anflug mit anhängendem Seil oder anderem Schleppgegenstand
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Einordnen in die Flugplatzverkehr
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Seilabwurf
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Beobachtung des Signals nach Abwurf des Seils
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Verhalten in besonderen Fällen, insbesondere bei Störungen, in Notfällen und bei Unfällen
Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp
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Aufbau der Schlinge ohne und mit dem Schleppgegenstand
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Verhalten bei Nichtaufnahme der Schlinge oder Verlust des Schleppgegenstandes
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Verhalten bei Landung mit anhängendem Schleppgegenstand
Flugeinweisung
Schleppen von Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen ohne Fangschlepp
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Mindestens fünf Starts und Schleppflüge mit Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
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Bei mindestens einem Flug ist in sicherer Höhe die Auswirkung auf den Schleppverband durch falsche Steuerführung (Übersteigen, Unterfliegen) zu demonstrieren. Dieser Flug muss vor den Alleinflügen des Bewerbers durchgeführt werden
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Bei anderen Gegenständen ist der Gegenstand ggf. im Fluge auszulassen und wieder einzuholen
Zusätzlich beim Schleppen von anderen Gegenständen im Fangschlepp
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Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge ohne Schleppgegenstand in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
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Mindestens fünf Übungsflüge mit Aufnahme der Schlinge mit Schleppgegenstand, davon mindestens drei in Begleitung des ausbildenden Fluglehrers
Befähigungsnachweis zum Erwerb der Berechtigung zum Schleppen von
Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen
Name und Vorname des Bewerbers: ..............................................
Anschrift: ...................................................................
Lizenz-Nr.: .....................
Gesamtflugzeit auf motorgetriebenen Luftfahrzeugen nach
Erwerb der Lizenz: ...........................................................
Auf dem für den Erwerb der Schleppberechtigung verwendeten
Luftfahrzeugmuster: ..........................................................
I. Schleppflüge mit Luftfahrzeugen oder anderen Gegenständen ohne
Fangschlepp* Fünf Flüge im geschleppten Luftfahrzeug ..................
durchgeführt am .......
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I Schleppendes I Geschlepptes Luftfahrzeug I Beurteilung
Flug Datum I Luftfahrzeug I oder anderer Gegenstand I b/n b *
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1. I I I
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2. I I I
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3. I I I
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4. I I I
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5. I I I
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Innerhalb der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrages auf Erteilung der
Schleppberechtigung.
II. Schleppflüge mit anderen Gegenständen (Fangschlepp) *
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I schleppendes I Bezeichnung des I Beurteilung
Flug Datum I Luftfahrzeug I geschleppten Gegenstandes I b/n b
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1. I I I
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2. I I I
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3. I I I
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4. I I I
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5. I I I
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6. I I I
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7. I I I
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8. I I I
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9. I I I
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10. I I I
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III. Ergebnis der Flüge
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I bestanden/nicht bestanden* I
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IV. Bemerkungen
............................. .........................
Fluglehrer Lizenz-Nr.
................, den ....... .........................
Ort Unterschrift
* Nichtzutreffendes ist zu streichen