...Die Akteneinsicht werde, nachdem die Entscheidung unanfechtbar geworden ist, in Form der Übersendung einer geschwärzten Aktenkopie durchgeführt (Ziffer 3). 5 Zur Begründung hat die Patentabteilung ausgeführt, das Akteneinsichtsrecht des § 31 Abs. 1 Satz 1 PatG beziehe sich grundsätzlich auf alle Akten des Patentamts einschließlich der beim Patentamt befindlichen SEPA-Basislastschriftmandate....