Seelotsgesetz (SeeLG)
Gesetz über das Seelotswesen


Ausfertigungsdatum: 13.10.1954

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.9.1984 I 1213;

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Seelotswesen der Seelotsreviere
1. Ordnung der Seelotsreviere
2. Bestallung der Seelotsen
3. Rechtsstellung und Pflichten der Seelotsen
4. Lotsenbrüderschaften
5. Bundeslotsenkammer
6. Aufsichtsmaßnahmen
Dritter Abschnitt Seelotswesen außerhalb der Seelotsreviere
Vierter Abschnitt Lotstarife
Fünfter Abschnitt Gebühren und Auslagen
Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen