Ausfertigungsdatum: 13.10.1954
Seelotse ist, wer nach behördlicher Zulassung berufsmäßig auf Seeschiffahrtstraßen außerhalb der Häfen oder über See Schiffe als orts- und schiffahrtskundiger Berater geleitet. Der Seelotse gehört nicht zur Schiffsbesatzung.