...Auflage, Art. 3 Rn. 314; Kischel, in: Epping/Hillgruber, GG, 2. Auflage, Art. 3 Rn. 236). Wie unter 5. a) dargelegt, werden schwerbehinderte Menschen, die die Rundfunkempfangsmöglichkeit in ihrer Wohnung uneingeschränkt nutzen können, durch die Beitragsermäßigung auf ein Drittel gegenüber den übrigen Beitragspflichtigen nicht benachteiligt, sondern begünstigt. 34 6....