Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV)
Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem


Ausfertigungsdatum: 26.07.2018

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Inbetriebnahmegenehmigung
Kapitel 1 Erteilung einer erstmaligen Inbetriebnahmegenehmigung
Kapitel 2 Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung nach Umrüstung oder Erneuerung
Kapitel 3 Probefahrten
Kapitel 4 Ergänzende Vorschriften für die Erteilung von Inbetrieb- nahmegenehmigungen für Fahrzeuge
Kapitel 5 Ergänzende Vorschriften für die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur
Teil 3 Interoperabilitätskomponenten, Bauprodukte und Systeme
Teil 4 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen
Teil 5 Benannte Stellen, bestimmte Stellen
Teil 6 Register für Fahrzeuge und Fahrzeugkennzeichnung
Teil 7 Schlussbestimmungen