...März 1987 – X ZB 14/86, BGHZ 100, 242 [II.2.a] - Streichgarn). 52 Es entspricht der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass in dem Einspruch die für die Beurteilung des behaupteten Widerrufsgrunds maßgeblichen Umstände so vollständig darzulegen sind, dass der Patentinhaber und das Patentamt daraus abschließende Folgerungen für das Vorliegen oder Nichtvorliegen des Widerrufsgrundes ziehen...