...Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach sich die Prüfung der Schutzfähigkeit nicht auf ein Mindestmaß beschränken dürfe, sondern streng und umfassend sein müsse, beziehe sich nur auf den Prüfungsumfang, nicht auf den Prüfungsmaßstab, d. h. alle Gesichtspunkte seien umfassend zu würdigen, es dürfe nicht nur eine summarische Prüfung erfolgen....