...Die mit Verwendung des Begriffs „Rüttelstab“ getroffene Verallgemeinerung ist vorliegend folglich zulässig, da mit ihr nur dem berechtigten Anliegen der Patentinhaberin Rechnung getragen wird, die Erfindung in vollem Umfang zu erfassen und damit sämtliche Energien, die für einen effizienten Aufschluss der Malzpartikel erforderlich sind, zu beanspruchen (vgl. BGH GRUR 2013, 1210, 1. Ls i. V. m....