....: „Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Betreiben eines münzbetätigten Unterhaltungsgerätes …“; vgl. auch D3, Anspruch 1; 39 1.1 eine zentrale Steuereinheit, 40 D3, Sp. 5, Z. 50 (Anspruch 1); 41 1.2 Mittel zur Annahme, 42 Fig. 1 und D3, Sp. 4, Z. 45 ff.: „Im oberen Bereich des Unterhaltungsgerätes befinden sich ein Münzeinwurfschlitz 10, ein Tokeneinwurfschlitz 11, ein Geldschein-Eingabeschlitz...