...Eine solche Verschleißschutzschicht könne jedoch nicht die Aufgabe der Erfindung lösen, wie sie in Abs. [0015] definiert sei, nämlich eine Verschleißschutzschicht zur Verfügung zu stellen, bei der die Presswerkzeuge geschont würden und damit die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik verbessert würden....