...Der mit der Entfernung aus dem Dienstverhältnis regelmäßig verbundene Verlust des Dienstgrades ist somit auszuschließen und dem Soldaten ist somit der Dienstgrad eines Stabsgefreiten zu belassen. 44 Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16....