In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 064 651.4 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Mai 2016 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Klante, des Richters Hermann und der Richterin kraft Auftrags Seyfarth beschlossen: Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 29, vom 24. April 2014 wird aufgehoben.