...., § 178 Rn. 50). 8 (1) Unrichtige Eintragungen in die Insolvenztabelle, die etwa darauf beruhen, dass das Gericht versehentlich eine bestrittene Forderung als unbestritten eingetragen hat, einen Widerspruch nicht vermerkt hat oder bei einer im Prüfungsverfahren erörterten und unstreitig gebliebenen Forderung den Feststellungsvermerk vergessen hat, können sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag berichtigt...