...Demgegenüber fielen Akte reiner Rechtsanwendung oder Entscheidungen, die zwar im Zusammenhang mit Prüfungsverfahren ergingen, aber nicht die eigentliche personenbezogene Beurteilung von Leistungen, Fähigkeiten, Wissen, Können oder Dispositionen auf der Grundlage einer Prüfung zum Gegenstand hätten, nicht unter diesen Begriff....