...Die Rechtssache hat nicht die behauptete grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 5 Der Kläger wirft als grundsätzlich bedeutsam die Frage auf, ob für einen (emeritierten) Professor das Recht besteht, zur Vorbereitung seiner Lehrveranstaltungen und zur Beteiligung an Prüfungsverfahren jeweils zu Semesterbeginn von der Universität, an welcher er lehrt, Name, Anschrift und Fachsemesterzahl...