...Er nimmt lediglich die Möglichkeit wahr, das Patent überprüfen zu lassen, ohne jedoch als Vertreter oder als Prozessstandschafter der Allgemeinheit zu wirken. 18 Es ist daher auch nicht erforderlich, dass der Patentinhaber gegenüber der Allgemeinheit eine Freistellungserklärung abgibt (vgl. BPatG, Beschluss vom 13. April 2011, 21 W (pat) 308/08, zur Veröffentlichung vorgesehen). 19 5....