...Der Patentinhaber wird damit im Ergebnis daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten gegenüber dem Beklagten geltend zu machen. Diese Regelung ist - entgegen einer in der Literatur geäußerten Auffassung (Stjerna, Die Konzentrationsmaxime des § 145 PatG, S. 161 ff.; ders., GRUR 2007, 17, 20 f.; zweifelnd auch Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8....