...Sie ist der Ansicht, als Maßangabe sei „Watt“ nicht eintragungsfähig, wie schon das Kaiserliche Patentamt und Fezer in seinem Kommentar festgestellt hätten (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 408; KPA BlPMZ 1896, 313). Als physikalische Größe „Energie pro Zeit“ für die Leistung besitze der Begriff „Watt“ beschreibenden Charakter für sämtliche Dienstleistungen rund um die Energieversorgung....