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Urteile für Offenlegungsschrift

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2012-02-28
BPatG 4. Senat
...Sie berufen sich insoweit auf folgende Druckschriften: 7 D1 DE 90 17 332 U1 8 D2 EP 0 431 347 B1 9 D3 DE 690 04 754 T2 10 D4 EP 0 261 466 A1 11 D5 DE 42 07 277 C1. 12 Der Senat hat zusätzlich die bereits in der Streitpatentschrift genannte US 4 767 026 A (D6) sowie die Offenlegungsschrift EP 0 431 347 A1 als D2’ in das Verfahren eingeführt, die anders als die D2 vor dem ersten Prioritätstag des Streitpatents...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 13/10 (EU)
...Fachmann nahegelegen hat, das Mischgewebe der K11 durch zwei thermoplastische Materialien zu ersetzen, ohne Belang, da der Patentanspruch keine Aussage zum Material der zweiten Fasern enthält. 38 dd) Für den Einsatz von versteiftem Gewebe mit zwei unterschiedlichen thermoplastischen Fasern, das auch zur Herstellung von Schuhen verwendet wird, ergibt sich darüber hinaus ein Vorbild aus der deutschen Offenlegungsschrift...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 119/14
...Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ist zulässig, denn dessen Gegenstand ist in den ursprünglich eingereichten Anmeldeunterlagen als zur Erfindung gehörig offenbart sowie auch beschränkt gegenüber dem Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der erteilten Fassung. 83 Der Senat legt zur Beurteilung des Inhalts der Anmeldung in der ursprünglichen eingereichten Fassung die damit vollständig übereinstimmende Offenlegungsschrift...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 3/14
...Er werde weder durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 291 716 (PB3), die französische Patentschrift 1 526 997 (PB9) oder die italienische Patentschrift 1 235 074 (PB4) noch durch die von der Klägerin geltend gemachten Vorbenutzungen vorweggenommen. 27 Die PB3 zeige zwei unterschiedliche Ausführungsformen eines Legekopfs zum Formen eines sich axial bewegenden, lang gestreckten Produkts in eine Serie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 132/13
...Wartungsbedarf an der Energieführungskette und sei des Weiteren bei bestimmten Anwendungsgebieten wie beispielsweise im Bereich der Lebensmittelherstellung oder der Produktion von Einrichtungen unter Reinraumbedingungen wie beispielsweise von Halbleiterprodukten unerwünscht (Absatz 2 der Streitpatentschrift). 76 Des Weiteren seien beispielsweise aus der europäischen Offenlegungsschrift EP 0 789 167...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 Ni 41/14 (EP)
2011-06-07
BPatG 4. Senat
...über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, insbesondere hinsichtlich des Merkmals 11, hinaus. 73 Die von der Klägerin geäußerte Auffassung, es sei im ursprünglichen Anspruch 4 lediglich offenbart gewesen, dass der Kühl- und/oder Schmiermittelkanal durch das erste Werkzeugteil oder durch das zweite Werkzeugteil verlaufe, trifft nicht zu. 74 Denn aus der Beschreibung der Offenlegungsschrift...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 5/10 (EU)
2017-01-17
BPatG 4. Senat
...626 060 A1 10 NK6 US 5 010 453 11 NK8 WO 95/02783 A1 12 NK8a DE 694 06 452 T2 (deutsche Übersetzung der EP 0 708 899 B1), im Wesentlichen inhaltsgleich mit NK8 13 Zuvor hat sie zum Stand der Technik noch folgende Unterlagen vorgelegt: 14 NK9 JP 7-230708 15 NK9a+b englische und deutsche Übersetzung der NK9 16 NK10 US 5 014 964 17 NK10a deutsche Übersetzung der NK10 18 NK11 FR 2 654 048 A1 19 NK11a Offenlegungsschrift...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 24/15 (EP)
...I. 40 Das Streitpatent betrifft eine Farbdosiervorrichtung, vorgesehen zur Montage in unmittelbarer Nähe zu einer Spritzpistole innerhalb einer programmgesteuerten Spritzlackiereinrichtung und dient der dosierten Farbzufuhr zur Spritzpistole, insbesondere bei mit Hochspannungselektroden zum Zerstäuben einer elektrisch leitfähigen Farbe versehenen Geräten, wie sie etwa aus der Offenlegungsschrift US...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 38/09 (EU)
...L 2112- 2114 (December 1989) 24 NK1 Klageschrift der Verletzungsklage 25 NK2 Streitpatent DE 689 29 145 T2 (DE-Übersetzung) NK3 Merkmalsgliederung NK4 Replik im Verletzungsverfahren NK5 Offenlegungsschrift EP 0 356 059 A2 NK6 Prioritätsdokument US 5 252 499 NK7 Prioritätsdokument US 4 904 618 NK8 Anlage K86 zur Replik im Verletzungsverfahren NK9 Handelsregisterauszug und 26 NK10 Gutachten Prof....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 17/10 (EP)
...Schließlich war der Gegenstand von Patentanspruch 1 dem Fachmann auch nicht durch die vom Kläger im Berufungsverfahren erstmals vorgelegte deutsche Offenlegungsschrift 34 20 144 (K19) nahegelegt. 67 Die K19 betrifft ein Regelungs- und Steuerungssystem, insbesondere für Wasserringvakuumpumpen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 28/14
...So ergibt sich das Merkmal M2b wörtlich aus dem Absatz [0015] der dem Streitpatent zugehörigen Offenlegungsschrift, im folgenden OS genannt, welche mit den ursprünglichen Anmeldeunterlagen übereinstimmt. 119 Hinsichtlich des Merkmal M3c ist der Beschwerdeführerin zwar insoweit zuzustimmen, als dieses der OS nicht wörtlich zu entnehmen ist....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 15/15
...Um diese Gewebeeigenschaften sowie eine hohe Verschleißfestigkeit zu erreichen, werden besondere Fäden oder Garne als Längsfäden (Fäden in Umfangsrichtung) des Verstärkungsgewebes verwendet. 61 Die europäische Offenlegungsschrift EP 271 587 A1, die den Oberbegriff des Anspruchs 1 des Streitpatents (im Folgenden StrP) bildet, lehrt einen Zahnriemen mit sich in Riemen-Längsrichtung erstreckenden wollähnlichen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 10 Ni 13/09 (EU)
...Juli 2003 zu Unrecht in Anspruch genommen worden, sondern die zugehörige Offenlegungsschrift (D10 = EP 1 0496 516 A1) ist auch eine nachveröffentlichte ältere Anmeldung, die gemäß Art. 54 Abs. 3 EPÜ bei der Beurteilung der Neuheit zu berücksichtigen ist. 63 b) Die in Art. 55 Abs. 1 EPÜ vorgesehene sechsmonatige Neuheitsschonfrist, die ausgehend vom Anmeldetag zurückzurechnen wäre (näher zum Rückrechnungszeitpunkt...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 48/11 (EP)
...Ursprungsoffenbarung vollkommen andere technische Lehre wiedergibt, wodurch ein Aliud entsteht. 86 Der Einwand der Beklagten, dass das ursprünglich in der Anspruchsfassung enthaltene Lokalisierungsmenü für die Kanalauswahl nicht wesentlich und nur als beispielhafte Alternative aufzufassen sei, was sich aus der Textstelle in Abschnitt [0176] der Streitpatentschrift (K2) und den Zeilen 6 bis 21 auf Seite 48 der Offenlegungsschrift...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 49/12 (EP)
...Die von der Beklagten hierzu genannten Offenbarungsstellen in der Patentschrift bzw. der Offenlegungsschrift seien bereits Gegenstand der Erörterung in ihrem Schriftsatz vom 30. März 2012 gewesen. Die von der Klägerin herangezogenen Druckschriften nähmen den Patentgegenstand weder neuheitsschädlich vorweg noch legten sie ihn dem Fachmann nahe....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 28/10 (EP)
...Sie stützt ihr Vorbringen u. a. auf folgende Dokumente: 7 NiK1 EP 0 934 061 B1 (Streitpatent in der erteilten Fassung) 8 NiK2 EP 0 934 061 B3 (Streitpatent nach dem Beschränkungsverfahren) 9 NiK3 WO 98/03167 A1 (Offenlegungsschrift) 10 NiK4 Prioritätsdokument US 60/022337 zu der PCT-Anmeldung PCT/US97/12390 (= NiK3) 11 NiK5 WO 98/58641 A1 12 NiK6 Prioritätsdokument US60/050736 zu der PCT-Anmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 3/15 (EP)
...Offenlegungsschrift Sp. 4 Z. 33 – 35, Streitpatent Sp. 4 Z. 23 – 25). Die Patentansprüche 3 und 5 bis 18 gemäß Hilfsantrag 2 entsprechen im Wortlaut den erteilten Patentansprüchen 2 und 5 bis 18. 123 2.3. Wie bereits dargelegt wurde, ist der Gegenstand des Anspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 2 so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann ihn ausführen kann (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG). 124 3....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 21/10
...Angaben dazu erhält der Fachmann vielmehr erst mit dem Abstract NIK9, das den Fachmann jedoch lehrt, dass zur Erzielung des gewünschten Erfolges eine den Wirkstoff sofort freisetzende, d. h. konventionell formulierte Darreichungsform – so wie sie in der Offenlegungsschrift NIK3 beschrieben ist – zumindest zweimal täglich verabreicht werden sollte. 102 Auch der Einwand der Beklagten, das Dokument NIK9...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 43/10 (EP)